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Rechtliche Grundlagen

Für Sachsen-Anhalt gibt es folgende rechtliche Vorgaben: 

  • Beschluss der Landesregierung über die Wahrnehmung der Frauenpolitik im Land Sachsen-Anhalt vom 17. Juli 1998, mit dem sowohl die Verantwortung der Fachministerien für die Umsetzung gleichstellungspolitischer Ziele in den Fachpolitiken als auch das Mitzeichnungsrecht des für Gleichstellungspolitik zuständigen Ministeriums geregelt ist.
  • Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien (§37), wonach für jede Kabinettvorlage ein "Gleichstellungspolitischer Bericht" zu erstellen ist.

Weitere Informationen über die rechtlichen Grundlagen von Gender Mainstreaming sowie die Herkunft und Entwicklung dieser Politikstrategie finden Sie im Internet-Portal "Chancen. Gleich. Gestalten. Gender Mainstreaming in Sachsen-Anhalt".
Link zum Gender-Portal

Beschlüsse

Beschluss der Landesregierung am 2.5.2000 = Umsetzungskonzept

Sachsen-Anhalt hat am 2. Mai 2000 als erstes Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland ein Konzept zur Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatz in der Landespolitik beschlossen. 

Das Konzept definiert vier Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung von Gender Mainstreaming:

  • sichtbares Engagement der höchsten Führungsebene 
  • Entwicklung von Gender Mainstreaming-Kompetenz und Veränderung von Entscheidungsprozessen durch Fortbildung und Organisationsentwicklung 
  • konsequente geschlechterdifferenzierte Datenerhebungen und Datenauswertungen
  • Transparenz des Umsetzungsverfahrens (zum Beispiel durch die Benennung von Verantwortlichen, die Einführung von Checklisten)

Gender Mainstreaming soll Entscheidungs- und Kooperationsprozesse verändern und damit zur Verwaltungsreform beitragen.
Das Markenzeichen des Sachsen-Anhalt Konzepts ist es daher, die Einführung von Gender Mainstreaming als Organisationsentwicklungsprozess zu gestalten.
Diese Vorgehensweise wird auch von der Überzeugung getragen, dass neue Arbeitsinhalte und -formen von Führungskräften und Mitarbeiter beziehungsweise Mitarbeiterinnen nur dann akzeptiert werden, wenn sie einen Gewinn für Effektivität und Qualität bei der Erledigung der fachlichen Aufgaben erkennen lassen.
Das Einführungskonzept setzt an bei der Verknüpfung von Facharbeit und Gender Mainstreaming. Im Rahmen von Gender Mainstreaming-Anwendungsprojekten werden Führungskräfte und MitarbeiterInnen nach Möglichkeit durch qualifizierte externe GM-Bildnerinnen und -Beraterinnen dabei unterstützt, sich Gender Kompetenz im Sinne von Anwendungskompetenz anzueignen. Unter Gender Mainstreaming-Kompetenz wird in diesem Sinne die Verknüpfung gleichstellungspolitischer Aspekte im jeweiligen Tätigkeitsfeld und die Umsetzung der Erkenntnisse im praktischen Handeln verstanden.
Sachsen-Anhalt nimmt mit dieser konzeptionellen Vorgehensweise bei der Umsetzung der gleichstellungspolitischen Verpflichtungen des Amsterdamer Vertrages eine Vorreiterrolle ein.

Konzept der Landesregierung zur systematischen Einbeziehung des Ziels der Chancengleichheit von Frauen und Männern in sämtliche Politikbereiche (Gender Mainstreaming) <link file:77838 zum download nicht barrierefrei in neuem>PDF, 300 KB

Beschluss der Landesregierung am 5.2.2002 = der erste Erfahrungsbericht

Die Vorreiterrolle bedeutete, dass Sachsen-Anhalt neue Wege und Methoden erproben musste, für die noch keine Erfahrungen vorliegen. Die regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung des Konzeptes wurde daher genutzt, um neu gewonnene Erkenntnisse beim weiteren Vorgehen zu berücksichtigen und notwendige Kurskorrekturen vornehmen zu können, aber auch um bewährte Verfahrensweisen und best practices in das Verwaltungshandeln aller Ressorts zu integrieren.

Für 2002/2003 wurden unter anderem folgende Schritte in Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes beschlossen:

  • In Federführung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt wird eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) "Gender Mainstreaming" eingerichtet, um den weiteren Umsetzungsprozess zwischen den Fachministerien zu koordinieren und zu steuern.
  • Jedes Fachministerium führt mindestens ein Gender Mainstreaming-Anwendungsprojekt durch.
  • In jedem Fachministerium wird ein Gender Mainstreaming-Controlling eingeführt.

Erster Bericht über die Umsetzung des „Konzeptes der Landesregierung zur systematischen Einbeziehung des Ziels der Chancengleichheit von Frauen und Männern in sämtliche Politikbereiche (Gender Mainstreaming)“ 2000/2001

Beschluss der Landesregierung am 19.10.2004 = der zweite Umsetzungsbericht

In Auswertung des 2. zweiten Umsetzungsberichtes wurde für die Jahre 2005/2006 folgendes Arbeitsprogramm beschlossen:

  • Weiterführung der Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming (IMAG)
  • Unterstützung der politischen Führung

Aus den inhaltlichen Schwerpunkten des Arbeitsprogramms:

Entsprechend dem GM-Konzept der Landesregierung liegt es zu einem erheblichen Teil in der Verantwortung der Ressortspitzen, Gender Mainstreaming zum Erfolg zu verhelfen. Ohne Rückendeckung und aktive Unterstützung ihres Ministers/ihrer Ministerin werden sich auch die engagiertesten Bediensteten letztlich der Aufgabe nicht dauerhaft stellen. Um diese Führungsaufgabe ergebnisorientiert wahrnehmen zu können, wird das Sozialministerium den Mitgliedern des Kabinetts sowie den Staatssekretären ein qualitätsvolles Unterstützungsangebot unterbreiten.

Die Gender Mainstreaming-Anwendungsprojekte sind fortzusetzen und die Ergebnisse im Hinblick auf die Übertragbarkeit in Verwaltungsroutinen auszuwerten und zu dokumentieren. Die übertragbaren Ergebnisse zur Anwendung von Gender Mainstreaming in den unterschiedlichen politischen Handlungsfeldern sollten 2006 in einem GM-Verwaltungshandbuch veröffentlicht werden.

Die Arbeitshilfe "Gender Mainstreaming in Kabinettsvorhaben" wurde bis Ende 2004 als Grundlage für die Erarbeitung des Gleichstellungspolitischen Berichtes gem. § 34 Abs.1 Nr. 6 GGO.LSA I eingeführt. Die Ressorts stellen die Anwendung der Arbeitshilfe über geeignete Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich sicher. Im IV. Quartal 2004 werden ressortbezogene Fortbildungen zur Anwendung der Arbeitshilfe anhand konkreter Kabinettsvorhaben angeboten. Diese richten sich sowohl an diejenigen, die Kabinettsvorhaben in den Ressorts steuern als auch an diejenigen, die mit der Erarbeitung von Kabinettsvorlagen beauftragt sind. Die Ressorts sind aufgefordert, diese Angebote rege zu nutzen.

Die Einbeziehung des GM-Controlling in das bereits bestehende Controlling-System der Staatskanzlei in Form des Digitalen Arbeitsprogramms erlaubt nunmehr eine Überwachung der GM-relevanten Vorhaben in der gewünschten ressourcenschonenden Form.

Sobald die nächsten Schritte zur Einbindung des GM-Controlling in das DAP vollzogen sind, treffen die Ressorts die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen für ein GM-Controlling ihrer jeweiligen Vorhaben über DAP und stellen dieses sicher.

Angesichts der Bedeutung, die die Verfügbarkeit von geschlechterdifferenzierten Daten für Gender Mainstreaming hat, werden die Ressorts ihre Bemühungen fortsetzen, die in ihrem Bereich regelmäßig oder anlassbezogen erstellten und bislang noch nicht mit dieser Differenzierung vorliegenden personenbezogenen Daten (Geschäftsstatistiken, Gutachten, Berichte, Forschungsaufträge etc.) um das Merkmal Geschlecht zu erweitern. Über die jeweiligen Fortschritte wird regelmäßig der IMAG Bericht erstattet.

Des Weiteren stellen die Ressorts sicher, dass ihr jeweiliger geschlechterdifferenzierter Datenbestand - sofern nicht besondere Schutzaspekte zu beachten sind - über das Intranet in geeigneter Form allen obersten Landesbehörden zugänglich gemacht wird.  

Im Rahmen der IMAG-Arbeit wurden prioritäre politische Handlungsfelder identifiziert, für die ein dringender Erkenntnisbedarf hinsichtlich der Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männer besteht. Das Gender-Institut hat den Auftrag, entsprechende Projekte der angewandten Forschung zu realisieren. Die Ergebnisse sollen jeweils 2005 und 2006 im Rahmen des Landes-Gender-Reports veröffentlicht werden.

Das Gender-Institut Sachsen-Anhalt ist mit Beratungs- und Fortbildungsangeboten im Auftrag des Landes im Zentralen Fortbildungsprogramm vertreten. Darüber hinaus offeriert es im Rahmen der Projektförderung aus Mitteln des ESF und des Landes Beratungs- und Bildungsmodule. Diese richten sich an die Landesverwaltung einschließlich nachgeordneter Behörden, aber auch an Kommunalverwaltungen, Unternehmen, Verbände und Projektträger:

  • Ad-hoc-Beratungen zur Anwendung/ Umsetzung von GM bei konkreten Vorhaben,
  • GM-Einführungs- und Aufbaufortbildungen einschließlich von Coaching-Angeboten für die Führungsebenen,
  • Prozessbegleitung für GM-Anwendungsprojekte.

Der IMAG obliegen weiterhin folgende Aufgaben:

  • Steuerung und Koordinierung der Umsetzung des GM-Konzepts,
  • Auswertung und Austausch über die Erfahrungen mit den Anwendungsprojekten mit dem Ziel, deren Ergebnisse in Handlungsroutinen der Verwaltung zu überführen und damit ein effektiveres Verwaltungshandeln zu erreichen;
  • Ressortübergreifende Kooperation zur Weiterentwicklung der geschlechterdifferenzierten Datenbasis;
  • Begleitung der Umsetzung des GM-Controlling.

FrauenOrte und Kinderbetreuung

Videoclip zur Frauen- und Gleichstellungspolitik in Sachsen-Anhalt –  zum Beispiel: Gute Kinderbetreuung und FrauenOrte